DRGSystemDeutschland

M99.2-Subluxationsstenose des Spinalkanals

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25
Sonstige Myelopathien / Läsionen der Nervenwurzeln und Plexus — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Subkodes6

M99.20Kopfbereich [okzipitozervikal]Morbi-RSA’25
M99.21Zervikalbereich [zervikothorakal]Morbi-RSA’25
M99.22Thorakalbereich [thorakolumbal]Morbi-RSA’25
M99.23Lumbalbereich [lumbosakral]Morbi-RSA’25
M99.24Sakralbereich [sakrokokzygeal, sakroiliakal]Morbi-RSA’25
M99.29Abdomen und sonstige LokalisationenMorbi-RSA’25

Änderungen

2010Bestand
Subluxationsstenose des Spinalkanals

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte