M96.8- Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über M96.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über M96.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

M96.80 Elektiv offen belassenes Sternum nach thoraxchirurgischem Eingriff⚖ 2
M96.81 Instabiler Thorax nach thoraxchirurgischem Eingriff⚖ 2
M96.82 Verzögerte Knochenheilung nach Fusion oder Arthrodese⚖ 2
M96.88 Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen⚖ 2

Änderungen1

2014Titel geändert
Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-System Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen
2010Bestand
Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-System nach medizinischen Maßnahmen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte