M96.82 Verzögerte Knochenheilung nach Fusion oder Arthrodese

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASonstige iatrogene Erkrankungen des Bewegungssystems — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Verzögerte Knochenheilung nach Osteotomie

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über M96.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über M96.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Verzögerte Knochenheilung nach Fusion
Primärschlüssel
Verzögerte Knochenheilung nach Arthrodese
Primärschlüssel
Verzögerte Knochenheilung nach Osteotomie
Primärschlüssel

Änderungen1

2014Neu
Verzögerte Knochenheilung nach Fusion oder Arthrodese
übergeleitet aus M96.88

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte