M90.74* Knochenfraktur bei Neubildungen: Hand [Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen]

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Sternkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Sternkode
SternkodeSternschlüsselnummer (Manifestationskode): Sie darf nicht als alleinige Schlüsselnummer verwendet werden, sondern immer nur zusammen mit einer primären Schlüsselnummer. Die primäre Schlüsselnummer wird in diesem Fall durch ein angehängtes Kreuz (†) gekennzeichnet.
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über M90.7-*FoKA: Konsens mit Kommentar

Wie ist eine pathologische Fraktur bei bösartigen Neubildungen zu verschlüsseln? Wie ist eine pathologische Fraktur bei Osteoporose zu verschlüsseln?

gilt über M90.7-*FoKA: Konsens mit Kommentar

Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen einer LWK-Kompressionsfraktur. Ursächlich hierfür ließen sich Osteolysen bei fortgeschrittenem Myelom nachweisen. Neben der Versorgung mit einem Korsett erfolgte die Einleitung einer Chemotherapie. Was ist als Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Änderungen

2010Bestand
Knochenfraktur bei Neubildungen: Hand [Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte