M81.09 Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisationen

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichAusschließlich für weibliche Patienten (Muss-Kriterium). Ein abweichendes Geschlecht wertet der Grouper als Fehler.
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Alphabetisches Verzeichnis2

Involutionsosteoporose
Primärschlüssel
Postmenopausale Osteoporose
Primärschlüssel

Änderungen1

2013Titel geändert
Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisationen Lokalisation
2010Bestand
Postmenopausale Osteoporose: Nicht näher bezeichnete Lokalisationen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte