Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Sternkode
Sternkode
Sternschlüsselnummer (Manifestationskode): Sie darf nicht als alleinige Schlüsselnummer verwendet werden, sondern immer nur zusammen mit einer primären Schlüsselnummer. Die primäre Schlüsselnummer wird in diesem Fall durch ein angehängtes Kreuz (†) gekennzeichnet.
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25
Sonstige iatrogene Erkrankungen des Bewegungssystems / Näher bezeichnete Erkrankungen der Muskeln — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.