M50-M54 Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Akute Verletzung - siehe Verletzung der Wirbelsäule nach Körperregion

Diszitis o.n.A. M46.4-

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über M50.-FoKA: Konsens

Stationäre Aufnahme akut mit Massenprolaps L4/5. Klinisch neben Schmerzexacerbation hochgradige Fußheberparesen bds. KG1/5, Taubheitsgefühl. Sofortige operative Therapie des Bandscheibenvorfalls. Kann zusätzlich zu den Diagnosen M51.

gilt über M50.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird wegen Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose mit Radikulopathie C6/C7 und Parese des M. trizeps brachii im Krankenhaus operiert (Bandscheibenexzision, Spondylodese, Dekompression). Kann als Nebendiagnose aufgrund der Trizepsparese auch G83.88 (ab 2016 G83.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

M50.- Zervikale Bandscheibenschäden15 – 124⚖ 2
M51.- Sonstige Bandscheibenschäden15 – 124⚖ 2
M53.- anderenorts nicht klassifiziert
M54.- Rückenschmerzen

Änderungen

2010Bestand
Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte