M31.- Sonstige nekrotisierende Vaskulopathien

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
ZE in SubkodesSubkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 einem Zusatzentgelt zugeordnet — welche, steht unten.

Subkodes9

M31.0 HypersensitivitätsangiitisMorbi-RSAATC: 13
M31.1 Thrombotische MikroangiopathieZE: ZE2019-97Morbi-RSAATC: 13
M31.3 Wegener-GranulomatoseMorbi-RSA⚖ 2ATC: 13
M31.4 Aortenbogen-Syndrom [Takayasu-Syndrom]Morbi-RSAATC: 13
M31.5 Riesenzellarteriitis bei Polymyalgia rheumatica15 – 124Morbi-RSAATC: 13
M31.6 Sonstige Riesenzellarteriitis15 – 124Morbi-RSAATC: 13
M31.7 Mikroskopische Polyangiitis15 – 124Morbi-RSAATC: 13
M31.8 Sonstige näher bezeichnete nekrotisierende VaskulopathienMorbi-RSAATC: 13
M31.9 Nekrotisierende Vaskulopathie, nicht näher bezeichnetMorbi-RSAATC: 13

Zusatzentgelte der Subkodes1

ZE2019-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.

Änderungen

2010Bestand
Sonstige nekrotisierende Vaskulopathien

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte