K92.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Verdauungssystems

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über K92.-

Wenn ein Patient zur Abklärung einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung aufgenommen wird und bei der Endoskopie ein Ulkus, Erosionen oder Varizen gefunden werden, wird die gefundene Erkrankung „mit einer Blutung” kodiert; ein akutes Ulcus ventriculi mit Blutung ist zum Beispi …

gilt über K92.-FoKA: Konsens

Wie wird eine Ösophagusvarizenblutung bei alkoholtoxischer Leberzirrhose verschlüsselt?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis13

Anusmukositis
Primärschlüssel
Duodenummukositis
Primärschlüssel
Dünndarmmukositis
Primärschlüssel
Enterales Eiweißverlustsyndrom
Primärschlüssel
Ileummukositis
Primärschlüssel
Kolonmukositis
Primärschlüssel
Magenmukositis
Primärschlüssel
Perianale Mukositis
Primärschlüssel
Perirektale Mukositis
Primärschlüssel
Rektummukositis
Primärschlüssel
Sigmamukositis
Primärschlüssel
Ulzerative Mukositis des Gastrointestinaltraktes
Primärschlüssel
Ösophagusmukositis
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Verdauungssystems

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte