K80.80 Sonstige Cholelithiasis: Ohne Angabe einer Gallenwegsobstruktion

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 10.08.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKodierung Hauptdiagnose bei Wiederaufnahme zur Cholezystektomie nach ERCP bei Cholangitis oder Cholezystitis mit Gallenwegsobstruktion10.08.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2023 · auch für Rechnungen, die am 10.08.2023 in MD-Prüfung warengilt über K80.-

Bei erneuter Aufnahme zur Cholezystektomie nach vorheriger ERCP-Steinentfernung richtet sich die Hauptdiagnose nach dem aktuellen Befund aus K80.-. Nicht mehr bestehende Obstruktion oder Entzündung wird nicht kodiert; Regeln zur Fallzusammenführung bleiben unberührt. Bezug: DKR D005.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Cholezystocholedocholithiasis
Primärschlüssel
Hepatobiliärer Stein
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige Cholelithiasis: Ohne Angabe einer Gallenwegsobstruktion

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte