K70.- Alkoholische Leberkrankheit

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

Wie wird eine Ösophagusvarizenblutung bei alkoholtoxischer Leberzirrhose verschlüsselt?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

K70.0 Alkoholische Fettleber15 – 124Morbi-RSA⚖ 2
K70.1 Alkoholische Hepatitis15 – 124Morbi-RSA⚖ 2
K70.2 Alkoholische Fibrose und Sklerose der Leber15 – 124Morbi-RSA⚖ 2
K70.3 Alkoholische Leberzirrhose15 – 124Morbi-RSA⚖ 3
K70.4 Alkoholisches Leberversagen15 – 124Morbi-RSA⚖ 2
K70.9 nicht näher bezeichnet15 – 124Morbi-RSA⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Alkoholische Leberkrankheit

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte