K08.88 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.

Alphabetisches Verzeichnis23

Odontogene Entzündung
Primärschlüssel
Nichterhaltungswürdiger Zahn
Primärschlüssel
Odontalgie
Primärschlüssel
Zahnschmerzen
Primärschlüssel
Odontorrhagie
Primärschlüssel
Lose Zähne
Primärschlüssel
Erworbene Aplasie des Alveolarfortsatzes
Primärschlüssel
Alveolenhämorrhagie
Primärschlüssel
Alveolarfortsatzhämorrhagie
Primärschlüssel
Alveolarkammhypertrophie
Primärschlüssel
Alveolarfortsatzhypertrophie
Primärschlüssel
Irregulärer Alveolarfortsatz
Primärschlüssel
Narbe des Alveolarfortsatzes
Primärschlüssel
Spalte des Processus alveolaris
Primärschlüssel
Alveolarfortsatzspalte
Primärschlüssel
Störung des Kauvermögens
Primärschlüssel
▸ noch 7 Einträge
Alveolarfortsatzvergrößerung
Primärschlüssel
Alveolarkammvergrößerung
Primärschlüssel
Problem mit der Kaubewegung
Primärschlüssel
Problem mit dem Kauvermögen
Primärschlüssel
Alveolarfortsatzblutung
Primärschlüssel
Hyperalveolie
Primärschlüssel
Zahnlockerung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte