K03.- Sonstige Krankheiten der Zahnhartsubstanzen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Exklusive:

Bruxismus F45.8

Zähneknirschen o.n.A. F45.8

Zahnkaries K02.-

Subkodes10

K03.0 Ausgeprägte Attrition der Zähne1 – 124
K03.1 Abrasion der Zähne1 – 124
K03.2 Erosion der Zähne1 – 124
K03.3 Pathologische Zahnresorption1 – 124
K03.4 Hyperzementose1 – 124
K03.5 Ankylose der Zähne1 – 124
K03.6 Auflagerungen [Beläge] auf den Zähnen1 – 124
K03.7 Farbänderungen der Zahnhartsubstanzen nach dem Zahndurchbruch1 – 124
K03.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zahnhartsubstanzen1 – 124
K03.9 Krankheit der Zahnhartsubstanzen, nicht näher bezeichnet1 – 124

Änderungen

2010Bestand
Sonstige Krankheiten der Zahnhartsubstanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte