K03.- Sonstige Krankheiten der Zahnhartsubstanzen

ICD-10-GM 2012Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Exklusive:

Bruxismus F45.8

Zähneknirschen o.n.A. F45.8

Zahnkaries K02.-

Subkodes10

K03.0 Ausgeprägte Attrition der Zähne
K03.1 Abrasion der Zähne
K03.2 Erosion der Zähne
K03.3 Pathologische Zahnresorption
K03.4 Hyperzementose
K03.5 Ankylose der Zähne
K03.6 Auflagerungen [Beläge] auf den Zähnen
K03.7 Farbänderungen der Zahnhartsubstanzen nach dem Zahndurchbruch
K03.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zahnhartsubstanzen
K03.9 Krankheit der Zahnhartsubstanzen, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Sonstige Krankheiten der Zahnhartsubstanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2012 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte