K03.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zahnhartsubstanzen

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Empfindliches Dentin

Strahlengeschädigter Zahnschmelz

Kodierhinweis:

Soll bei Strahlenwirkung die Strahlung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Alphabetisches Verzeichnis5

Dekalzifikation der Zähne
Primärschlüssel
Empfindliches Dentin
Primärschlüssel
Strahlengeschädigter Zahnschmelz
Primärschlüssel
Strahlenkaries
Primärschlüssel
Zahnschmelzschädigung durch künstliche Strahlen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zahnhartsubstanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte