K03.2 Erosion der Zähne

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Erosion der Zähne: berufsbedingt

Erosion der Zähne: durch: Arzneimittel oder Drogen

Erosion der Zähne: durch: Nahrungsmittel

Erosion der Zähne: durch: unstillbares Erbrechen

Erosion der Zähne: idiopathisch

Erosion der Zähne: o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis8

Berufsbedingte Zahnerosion
Primärschlüssel
Idiopathische Zahnerosion
Primärschlüssel
Zahnerosion
Primärschlüssel
Zahnerosion durch Arzneimittel
Primärschlüssel
Zahnerosion durch Drogen
Primärschlüssel
Zahnerosion durch Nahrungsmittel
Primärschlüssel
Zahnerosion durch unstillbares Erbrechen
Primärschlüssel
Zahnzerfall
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Erosion der Zähne

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte