K00.0 Anodontie

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAErkrankungen der Zähne, des Zahnfleischs und des Kiefers — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Orpha: 2Unter dieser Schlüsselnummer führt die amtliche Datei Alpha-ID-SE 2 Seltene Erkrankungen mit eigener Orpha-Kennnummer. Liegt eine davon vor, ist die Kennnummer seit dem 1.4.2023 im Krankenhaus zusätzlich zu dieser Schlüsselnummer zu übermitteln. Sie stehen unten.
Inklusive:

Hypodontie

Oligodontie

Alphabetisches Verzeichnis14

Angeborenes Fehlen der Zähne
Primärschlüssel
Anodontia
99797Primärschlüssel
Anodontia vera
Primärschlüssel
Anodontie
99797Primärschlüssel
Hypodontie
Primärschlüssel
Oligodontie
99798Primärschlüssel
Partielle Anodontie
Primärschlüssel
Selektive Zahn-Agenesie
99798Primärschlüssel
Teilweise Anodontie
Primärschlüssel
Teilweise Zahnlosigkeit
Primärschlüssel
Vollständige Anodontie
Primärschlüssel
Vollständige Zahnlosigkeit
Primärschlüssel
Zahnlosigkeit
Primärschlüssel
Mangelhafte Anzahl an Zähnen
zurückgezogenPrimärschlüssel

Seltene Erkrankungen (Orpha)2

99797
Anodontie
99798
OligodontieZahn-Agenesie, selektive

Änderungen

2010Bestand
Anodontie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte