J96.0- Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSARespiratorische Insuffizienzen, Lungenabszess, Pneumothorax, Pleuraerguss, Lungenstauung / hypostatische Pneumonie / Pneumonie durch Zytomegalieviren / Kandidose der Lunge — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 weitere Quelle · zuletzt 12.12.2023 — Regeln außerhalb des Katalogs
Kodierhinweis:

Bei einer vorbestehenden oder sich im Verlauf entwickelnden chronischen respiratorischen Insuffizienz ist eine Schlüsselnummer aus J96.1- zusätzlich anzugeben.

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 15.10.2020 in MD-Prüfung warengilt über J96.-

Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?

BSGBSG, Urteil vom 12.12.2023: kurze Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung – Auslegung im Einklang mit höherrangigem Recht – keine Verurteilung der K …12.12.2023
gilt über J96.-

1. Liegt eine Voraussetzung eines Diagnosekodes des systematischen Verzeichnisses des ICD-10-GM eindeutig nicht vor, kann dieser selbst dann nicht kodiert werden, wenn sowohl das alphabetische Verzeichnis als auch das Exklusivum eines anderen Kodes für eine bestimmte Erkrankung hierauf verweisen. 2. Eine landesvertragliche Regelung zur Vereinbarung kurzer Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung kann im Einklang mit höherrangigem Recht so ausgelegt werden, dass die Krankenkasse hieraus nicht zur Zahlung der Vergütung zu verurteilen ist, wenn sie im Verlauf eines gerichtliche …

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Kodetext J96.0- im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

J96.00 Typ I [hypoxisch]Morbi-RSA⚖ 3
J96.01 Typ II [hyperkapnisch]Morbi-RSA⚖ 2
J96.09 Typ nicht näher bezeichnetMorbi-RSA⚖ 3

Änderungen1

2011Untergliedert
Inhalte übergeleitet in J96.00J96.01J96.09
2010Bestand
Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte