J95.5 Subglottische Stenose nach medizinischen Maßnahmen

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSARespiratorische Insuffizienzen, Lungenabszess, Pneumothorax, Pleuraerguss, Lungenstauung / hypostatische Pneumonie / Pneumonie durch Zytomegalieviren / Kandidose der Lunge — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über J95.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über J95.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Subglottische Stenose nach chirurgischem Eingriff
Primärschlüssel
Subglottische Stenose nach medizinischen Maßnahmen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Subglottische Stenose nach medizinischen Maßnahmen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte