J80.- Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Atemnotsyndrom des Kindes und des Jugendlichen

Hyaline Membranenkrankheit des Erwachsenen

Exklusive:

Atemnotsyndrom des Säuglings P22.0

Subkodes1

J80.0- Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]1 – 124Ambulant 4-stelligMorbi-RSA

Änderungen2

2024Titel geändert
Akutes Atemnotsyndrom des Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen [ARDS]
2015Untergliedert
Inhalte übergeleitet in J80.01J80.02J80.03J80.09
2010Bestand
Atemnotsyndrom des Erwachsenen [ARDS]

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte