J70.- Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Kodierhinweis:

Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Subkodes7

J70.0 Akute Lungenbeteiligung bei Strahleneinwirkung
J70.1 Chronische und sonstige Lungenbeteiligung bei Strahleneinwirkung
J70.2 Akute arzneimittelinduzierte interstitielle Lungenkrankheiten
J70.3 Chronische arzneimittelinduzierte interstitielle Lungenkrankheiten
J70.4 Arzneimittelinduzierte interstitielle Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet
J70.8 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige näher bezeichnete exogene Substanzen
J70.9 Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz

Änderungen

2010Bestand
Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte