J66.- Krankheit der Atemwege durch spezifischen organischen Staub

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Exklusive:

Allergische Alveolitis durch organischen Staub J67.-

Bagassose J67.1

Farmerlunge J67.0

Reaktive Atemwegskrankheiten J68.3

Subkodes4

J66.0 Byssinose15 – 124
J66.1 Flachsarbeiter-Krankheit15 – 124
J66.2 Cannabiose15 – 124
J66.8 Krankheit der Atemwege durch sonstige näher bezeichnete organische Stäube15 – 124

Änderungen

2010Bestand
Krankheit der Atemwege durch spezifischen organischen Staub

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte