J44.1- Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stelligIn der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSASonstige Erkrankungen der Pleura / COPD oder Emphysem ohne Dauermedikation / Influenza mit Pneumonie / Sarkoidose der Lunge — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird nur dann die akute Form der Krankheit als Hauptdiagnose und die chronische Form als Nebendiagnose kodiert, wenn es für die akut …

Eine 75-jährige Patientin mit exazerbierter chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung (J44.1-) wird stationär behandelt. Es wird eine antiobstruktive medikamentöse Therapie durchgeführt. Die CO-Diffusionskapazität (OPS 1-711) ist erniedrigt. Als Nebendiagnose wird daher zusätzlich J43.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

J44.10 FEV1 <35 % des Sollwertes1 – 124Morbi-RSA⚖ 2ATC: 9
J44.11 FEV1 >=35 % und <50 % des Sollwertes1 – 124Morbi-RSA⚖ 2ATC: 9
J44.12 FEV1 >=50 % und <70 % des Sollwertes1 – 124Morbi-RSA⚖ 3ATC: 9
J44.13 FEV1 >=70 % des Sollwertes1 – 124Morbi-RSA⚖ 2ATC: 9
J44.19 FEV1 nicht näher bezeichnet1 – 124Morbi-RSA⚖ 2ATC: 9

Arzneimittelvalidierung Morbi-RSA (ATC)9

H02AB
GlucocorticoideICD:D59.5E84.0E84.1+528
R03AC
Selektive Beta2-AdrenozeptoragonistenICD:E84.0E84.1E84.8-+47
R03AK
Sympathomimetika in Kombination mit Corticosteroiden oder anderen Mitteln, exkl. AnticholinergikaICD:J43.0J43.1J43.2+40
R03AL
Sympathomimetika in Kombination mit Anticholinergika inkl. Dreifachkombinationen mit CorticosteroidenICD:J43.0J43.1J43.2+40
R03BA
GlucocorticoideICD:E84.0E84.1E84.8-+47
R03BB
AnticholinergikaICD:E84.0E84.1E84.8-+47
R03CC
Selektive Beta2-AdrenozeptoragonistenICD:J43.0J43.1J43.2+40
R03DA
XanthineICD:J43.0J43.1J43.2+33
R03DX
Andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen zur systemischen AnwendungICD:J43.0J43.1J43.2+33

Änderungen

2010Bestand
Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte