J35.9 Chronische Krankheit der Gaumenmandeln und der Rachenmandel, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Krankheit (chronisch) der Gaumenmandeln und der Rachenmandel o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis6

Chronische Gaumenmandelkrankheit
Primärschlüssel
Chronische Rachenmandelkrankheit
Primärschlüssel
Chronische Tonsillenaffektion
Primärschlüssel
Chronische Tonsillenkrankheit
Primärschlüssel
Schädigung der Fossulae tonsillares
Primärschlüssel
Tonsillenaffektion
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Chronische Krankheit der Gaumenmandeln und der Rachenmandel, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte