Grippe durch Influenzaviren von besonderer epidemiologischer Relevanz mit einer Übertragung von Tier zu Mensch oder Mensch zu Mensch
Für die Anwendung dieser Kategorie sind die Richtlinien des globalen Influenzaprogramms (GIP, http://www.who.int/influenza/) der WHO zu beachten.
Sollen eine Pneumonie oder andere Manifestationen angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.
Benutze für besondere epidemiologische Zwecke eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.2-!), um das Vorliegen eines bestimmten Virusstammes anzugeben.
Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren J10.-
Infektion o.n.A. A49.2 durch Haemophilus influenzae [H. influenzae]
Meningitis G00.0 durch Haemophilus influenzae [H. influenzae]
Pneumonie J14 durch Haemophilus influenzae [H. influenzae]
Wie werden die Kodes J09 und U69.2-! angewendet?
Für die Version 2025 wurden die in Zusammenhang mit dem Primärkode J09 zu verwendenden Schlüsselnummern unter "U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besonders epidemiologische Zwecke“ für zukünftige Ereignisse angepasst. Die beiden 5-Steller U69.20! und U69.21! wurden entfernt und drei neue 5-Steller "U69.22! Porcines Influenza-Virus, nachgewiesen", "U69.23! Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesen" und "U69.24! Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesen" eingeführt.
Im Jahr 2016 werden die Kodes J09 und J10.- im Hinblick auf die Richtlinien des globalen Influenzaprogramms der WHO angepasst. Der Kode J09 wird neu gefasst: "Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren" und somit von dem weiteren, neu gefassten Kode J10.-: "Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren" abgegrenzt.
2010 wird der Kode J09 neu gefasst: "J09 Grippe durch bestimmte nachgewiesene Influenza-Viren".
Der Kode kann jetzt für Influenza A/H5N1 Epidemie [Vogelgrippe] und Influenza A/H1N1 Pandemie 2009 [Schweinegrippe] angewendet werden. Für besondere epidemiologische Zwecke kann der jeweilige Virusstamm durch einen Zusatzkode aus U69.2-! angegeben werden.
Zum Kode "J09 Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren" sind nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusätzliche Hinweise aufgenommen worden, die ab sofort gelten.
Die WHO hatte bereits auf der Jahrestagung der Kooperationszentren für die Medizinischen Klassifikationen (WHO-FIC Network) 2005 in Tokio die Einführung dieses Kodes veranlasst. Der Kode trat im Oktober 2005 mit sofortiger Wirkung in Kraft und wurde in die deutsche Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM 2006) übernommen. Unterdessen wurden zwischen der WHO und den Kooperationszentren weitergehende Fragen zur Interpretation des Kodes J09 diskutiert. In der Folge zeigte sich die Notwendigkeit, einen erläuternden Hinweistext dazu einzuführen. Entsprechend der Vorgabe der WHO stellt sich die neue Fassung des Kodes nun wie folgt dar:
J09 Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren Grippe durch Influenzaviren, die normalerweise nur Vögel infizieren und, weniger häufig, sonstige Tiere.
Die WHO kommentiert den erläuternden Hinweistext sinngemäß auf diese Weise:
Die Einstufung, ob Viren normalerweise eine spezielle Spezies infizieren, legen die dafür zuständigen Behörden für Epidemiologie fest. Zurzeit ist H5N1 ein Virus, das die Kriterien des Kodes J09 erfüllt.
Dieser Hinweis zum bestehenden Kode erhält mit sofortiger Wirkung (06.03.2006) Gültigkeit. Das DIMDI wird ihn in den Revisionsprozess für die Version 2007 der ICD-10-GM aufnehmen.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
1.125 Fälle · 53 % Männer · Gipfel 1 bis unter 5 Jahre · 53 % Innere Medizin’24
Rang 811 von 1.532 auf derselben Katalogebene · 0,006 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 58 Jahren
| Altersgruppe | Fälle | Männer | Frauen | Anteil | ⌀ Tage |
|---|---|---|---|---|---|
| unter 1 Jahr | 56 | 39 | 17 | 5,0 % | 3,3 |
| 1 bis unter 5 Jahre | 131 | 77 | 54 | 12 % | 2,8 |
| 5 bis unter 10 Jahre | 82 | 40 | 42 | 7,3 % | 3,1 |
| 10 bis unter 15 Jahre | 21 | 9 | 12 | 1,9 % | 2,2 |
| 15 bis unter 18 Jahre | 8 | 4 | 4 | 0,71 % | 2,0 |
| 18 bis unter 20 Jahre | 7 | 3 | 4 | 0,62 % | 3,3 |
| 20 bis unter 25 Jahre | 17 | 7 | 10 | 1,5 % | 2,7 |
| 25 bis unter 30 Jahre | 19 | 8 | 11 | 1,7 % | 2,6 |
| 30 bis unter 35 Jahre | 23 | 14 | 9 | 2,0 % | 1,9 |
| 35 bis unter 40 Jahre | 34 | 18 | 16 | 3,0 % | 3,4 |
| 40 bis unter 45 Jahre | 26 | 14 | 12 | 2,3 % | 2,8 |
| 45 bis unter 50 Jahre | 26 | 15 | 11 | 2,3 % | 3,9 |
| 50 bis unter 55 Jahre | 58 | 31 | 27 | 5,2 % | 5,1 |
| 55 bis unter 60 Jahre | 85 | 44 | 41 | 7,6 % | 10,7 |
| 60 bis unter 65 Jahre | 75 | 43 | 32 | 6,7 % | 5,9 |
| 65 bis unter 70 Jahre | 81 | 45 | 36 | 7,2 % | 6,7 |
| 70 bis unter 75 Jahre | 100 | 57 | 43 | 8,9 % | 7,1 |
| 75 bis unter 80 Jahre | 72 | 39 | 33 | 6,4 % | 7,4 |
| 80 bis unter 85 Jahre | 109 | 58 | 51 | 9,7 % | 9,6 |
| 85 bis unter 90 Jahre | 65 | 30 | 35 | 5,8 % | 8,9 |
| 90 bis unter 95 Jahre | 19 | 3 | 16 | 1,7 % | 8,8 |
| ab 95 Jahren | 11 | 3 | 8 | 0,98 % | 7,3 |
Fälle aus dem Datenjahr 2024, Verweildauer aus 2023 — die amtliche Statistik weist die Belegungstage seit 2024 nicht mehr aus.
Vor allem Innere Medizin und Pädiatrie (53 % und 24 %)
Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat.
Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2025 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte