I85.9 Ösophagusvarizen ohne Blutung

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Ösophagusvarizen o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs1

Ein Patient wird zur Kontrolle bei Zustand nach Banding der Ösophagusvarizen vor sechs Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose aufgenommen. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation zu einem erneuten Banding mehr gesehen. Was ist die Hauptdiagnose: Z09.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Downhillvarizen
Primärschlüssel
Speiseröhrenvarizen
Primärschlüssel
Ulcus varicosum des Ösophagus
Primärschlüssel
Variköses Ösophagusulkus
Primärschlüssel
Venenvarikose des Ösophagus
Primärschlüssel
Ösophagusvarizen
Primärschlüssel
Ösophagusvarizen ohne Blutung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Ösophagusvarizen ohne Blutung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte