I74.2 Embolie und Thrombose der Arterien der oberen Extremitäten

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 16.12.2020 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt für Aufnahmen ab 01.02.2021 · auch für Rechnungen, die am 16.12.2020 in MD-Prüfung waren

Fallkonstellation 3 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 20)

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext I74.2 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis11

Arterielle Embolie des Arms
Primärschlüssel
Arterienembolie der oberen Extremität
Primärschlüssel
Verschluss der Arteria brachialis
Primärschlüssel
Arterienthrombose der oberen Extremität
Primärschlüssel
Arterielle Embolie des Unterarms
Primärschlüssel
Arterielle Embolie des Oberarms
Primärschlüssel
Arterielle Embolie der Arteria radialis
Primärschlüssel
Embolie der Arteria axillaris
Primärschlüssel
Embolie der oberen Extremität
Primärschlüssel
Embolie der Arteria brachialis
Primärschlüssel
Embolie des Arms
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Embolie und Thrombose der Arterien der oberen Extremitäten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte