Stadium IV nach Fontaine mit Ulzeration
Gewebedefekt begrenzt auf Haut [Kutis] und Unterhaut [Subkutis]
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Ulzeration und einer Gangrän bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit der Extremitäten (pAVK) im Sinne der Kodes I70.2- ?
Für die Version 2015 wurde die Kategorie 'I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien' neu strukturiert. Eine Neubelegung bisher schon vorhandener Schlüsselnummern ließ sich dabei nicht vermeiden. Die unten aufgeführten Definitionen für Ulzeration und Gangrän gelten unverändert weiter, beziehen sich aber ab der ICD-10-GM 2015 auf die Schlüsselnummern 'I70.24 Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration' und 'I70.25 Becken-Bein-Typ, mit Gangrän'.
Auf Antrag der beteiligten Fachgesellschaften (s.u.) gelten in Abstimmung mit der AG ICD des KKG die folgenden Definitionen in der ICD-10-GM 2013 bei der Verwendung der Schlüsselnummern I70.23 und I70.24:
Gangrän (I70.24): Hierbei handelt es sich um eine Nekrose mit Autolyse und Verfärbung des Gewebes. Es werden zwei Formen der Gangrän unterschieden:
Vertreter folgender Fachgesellschaften waren beteiligt:
Was ist die Hauptdiagnose bei peripherer arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) und gleichzeitig bestehendem Diabetes mellitus? „Diabetischer Fuß“ wird kodiert mit E10-E14, vierte und fünfte Stelle -.74 Mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet oder -.
Können bei einer pAVK 1. rechts mit Gangrän am Unterschenkel, links mit Ulzeration am Unterschenkel 2. rechts mit Gangrän und mit einer zusätzlichen Ulzeration am Unterschenkel die ICD-Kodes I70.25 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän I70.
Notfallmäßige Aufnahme in die Gefäßchirurgie wegen einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit Stadium IV mit Ulzeration. Versorgung mit desinfizierenden Verbänden sowie intravenöse Therapie über drei Wochen, darunter Besserung des Lokalbefundes. Angiographisch Nachweis einer Stenose der A.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte