I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen

ICD-10-GM 2012Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 weitere Quelle · zuletzt 13.11.2012 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

Typen des Diabetes mellitus

BSGBSG, Urteil vom 13.11.2012: Geltendmachung einer weiteren Vergütung des Krankenhausträgers gegenüber der Krankenkasse nach Ablauf des Haushaltsjahres der Behandlung – V …13.11.2012

Fordert ein Krankenhaus nach Ablauf von mehr als einem vollen Geschäftsjahr wegen Unvollständigkeit seiner plausiblen Schlussrechnung von der Krankenkasse für die Behandlung eines Versicherten eine weitere Vergütung, verstößt dies regelmäßig gegen Treu und Glauben.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Atherosklerose der Extremitätenarterien vom Becken-Bein-Typ mit Ruheschmerzen
Primärschlüssel

Änderungen3

2015Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in I70.23
Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus I70.21
Titel geändert
Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m
2010Bestand
Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2012 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte