I70.21 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz

ICD-10-GM 2012Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Altersbeschränkung: (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.11.2015 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Gehstrecke weniger als 200 m

Regeln außerhalb des Katalogs2

Typen des Diabetes mellitus

BSGBSG, Urteil vom 17.11.2015: Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System – keine Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie beim vorsorglichen Bere …17.11.2015

Das bloß vorsorgliche Bereitstellen gekreuzter Blutkonserven ohne Transfusion genügt nicht, um Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie zu rechtfertigen.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Atherosklerose der Extremitätenarterien vom Becken-Bein-Typ mit intermittierendem Hinken
Primärschlüssel

Änderungen3

2015Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in I70.22
Zusammengeführt
Inhalte übernommen aus I70.20
Titel geändert
Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz Ischämieschmerz, Gehstrecke 200 m und mehr
2010Bestand
Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2012 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte