I69.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAN.n.bez. Spätfolgen zerebrovaskulärer Erkrankungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über I69.-

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

gilt über I69.-

1. Akuter Schlaganfall

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Alter Apoplex
Primärschlüssel
Alter zerebraler Insult
Primärschlüssel
Alter zerebrovaskulärer Insult
Primärschlüssel
Folgen einer Apoplexia cerebri
Primärschlüssel
Folgen eines Schlaganfalls a.n.k.
Primärschlüssel
Zustand nach Apoplexie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte