I68.-* Zerebrovaskuläre Störungen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes4

I68.0* Zerebrale AmyloidangiopathieSternkode
I68.1* Zerebrale Arteriitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären KrankheitenSternkode
I68.2* Zerebrale Arteriitis bei sonstigen anderenorts klassifizierten KrankheitenSternkode
I68.8* Sonstige zerebrovaskuläre Störungen bei anderenorts klassifizierten KrankheitenSternkode

Änderungen

2010Bestand
Zerebrovaskuläre Störungen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte