I63.- Hirninfarkt

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Verschluss und Stenose zerebraler und präzerebraler Arterien mit resultierendem Hirninfarkt

Exklusive:

Folgen eines Hirninfarktes I69.3

Regeln außerhalb des Katalogs2

1. Akuter Schlaganfall

Ein Patient wird mit dem klinischen Zeichen einer TIA (z. B. vorübergehende Aphasie mit Rückbildung innerhalb von 24 Stunden) stationär aufgenommen. In der bildgebenden Diagnostik (z. B. MRT) zeigt sich eine frische Infarzierung. Was ist die Hauptdiagnose (klinisch: TIA/morphologisch: Hirninfarkt)?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes9

I63.0 durch Thrombose präzerebraler Arterien⚖ 2
I63.1 durch Embolie präzerebraler Arterien⚖ 2
I63.2 durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler Arterien⚖ 2
I63.3 durch Thrombose zerebraler Arterien⚖ 2
I63.4 durch Embolie zerebraler Arterien⚖ 3
I63.5 durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler Arterien⚖ 3
I63.6 durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig⚖ 2
I63.8 Sonstiger Hirninfarkt⚖ 2
I63.9 nicht näher bezeichnet⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Hirninfarkt

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte