I63.6 Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAZerebrale Ischämie oder nicht näher bezeicheter Schlaganfall — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über I63.-

1. Akuter Schlaganfall

gilt über I63.-FoKA: Konsens

Ein Patient wird mit dem klinischen Zeichen einer TIA (z. B. vorübergehende Aphasie mit Rückbildung innerhalb von 24 Stunden) stationär aufgenommen. In der bildgebenden Diagnostik (z. B. MRT) zeigt sich eine frische Infarzierung. Was ist die Hauptdiagnose (klinisch: TIA/morphologisch: Hirninfarkt)?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Hirninfarkt durch nichteitrige Thrombose einer Hirnvene
Primärschlüssel
Hirninfarkt durch nichteitrige Thrombose des intrakraniellen venösen Sinus
Primärschlüssel
Gehirninfarkt durch nichteitrige Thrombose des intrakraniellen venösen Sinus
Primärschlüssel
Gehirninfarkt durch nichteitrige Thrombose einer Hirnvene
Primärschlüssel
Schlaganfall durch nichteitrige Thrombose einer Hirnvene
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte