I51.4 Myokarditis, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Myokardfibrose

Myokarditis: chronisch (interstitiell)

Myokarditis: o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über I51.-

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.− Herzinsuffizienz oder I51.− Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit) gefolgt von I11.− Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis19

Chronische Myokarditis
Primärschlüssel
Begleitmyokarditis
Primärschlüssel
Myokarditis
Primärschlüssel
Herzmuskelentzündung
Primärschlüssel
Panmyokarditis
Primärschlüssel
Myokardfibrose
Primärschlüssel
Alte Myokarditis
Primärschlüssel
Senile Myokarditis
Primärschlüssel
Interstitielle Myokarditis
Primärschlüssel
Fibröse Myokarditis
Primärschlüssel
Progressive Myokarditis
Primärschlüssel
Myokarditis mit Arteriosklerose
Primärschlüssel
Myokardentzündung
Primärschlüssel
Herzfibrose
Primärschlüssel
Herzfibroid
Primärschlüssel
Kardiale Fibrose
Primärschlüssel
▸ noch 3 Einträge
Myofibrosis cordis
Primärschlüssel
Chronische interstitielle Myokarditis
Primärschlüssel
Fibroide Herzkrankheit
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Myokarditis, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte