Kodeakte

I50.13Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext I50.13 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge7

gilt über I50.1-

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über I50.-

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.− Herzinsuffizienz oder I51.− Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit) gefolgt von I11.− Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

gilt über I50.-

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.–) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.–) vorliegt, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.– Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.

Aufnahme wegen einer dekompensierten Linksherzinsuffizienz. Die Diagnostik ergibt eine bisher nicht bekannte Kardiomyopathie. Was ist die Hauptdiagnose, Kardiomyopathie oder Linksherzinsuffizienz? Ist zusätzlich eine Nebendiagnose zu kodieren?

Die Aufnahme erfolgte wegen eines akuten Nierenversagens nach Kontrastmittelgabe im Rahmen einer Computertomographie des Thorax. Vorbekannt ist eine Herzinsuffizienz NYHA III bei bekannter dilatativer Kardiomyopathie (DCM). Diesbezüglich erfolgte die Fortsetzung der medikamentösen konservativen Therapie.

Verschlüsselung einer Stauungspneumonie in Verbindung mit Herzinsuffizienz

BSGBSG, Urteil vom 08.11.2011: Festlegung der Vergütungshöhe für DRG-Tatbestände durch Fallpauschalen-Katalog – Gebot des effektiven Rechtsschutzes – Rechtsbeziehungen zwi …08.11.2011

1. Kodierrichtlinien und Fallpauschalen-Katalog, als Normenverträge für die Krankenhausvergütung vereinbart, sind streng nach Wortlaut und Normsystematik unter Achtung des Spezialitätsgrundsatzes auszulegen. 2. Der Fallpauschalen-Katalog legt die Vergütungshöhe für Diagnosis Related Group-Tatbestände fest. Die vereinbarten automatisierten Ermittlungsprogramme (Grouper) umschreiben mit Blick auf die möglichen Eingaben aufgrund komplexer Rechenprozesse in Algorithmen die Diagnosis Related Group-Tatbestände. 3.

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Änderungen

2010Bestand
Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.