DRGSystemDeutschland

Nr. 82Kardiomyopathie, Herzinsuffizienz

Verwendung
Kodierempfehlung — die abgestimmte Auffassung der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 der Medizinischen Dienste. Sie ist keine Rechtsnorm: verbindlich sind die Klassifikationen und die Deutschen Kodierrichtlinien, die der Empfehlung vorgehen.
  • I42.9 Kardiomyopathie, nicht näher bezeichnet
  • I50.13 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung
2025-01-01
Zuletzt überarbeitet (erstmals veröffentlicht 2006-06-28). SEG-4 arbeitet einzelne Empfehlungen über Jahre fort — der Stand sagt, wie aktuell diese Auffassung ist.

Wortlaut der Empfehlung

Problem/Erläuterung:


Aufnahme wegen einer dekompensierten Linksherzinsuffizienz. Die Diagnostik ergibt eine bisher nicht bekannte Kardiomyopathie. Was ist die Hauptdiagnose, Kardiomyopathie oder Linksherzinsuffizienz? Ist zusätzlich eine Nebendiagnose zu kodieren?


Kodierempfehlung:


Hauptdiagnose ist die Linksherzinsuffizienz (z. B. I50.13 Linksherzinsuffizienz, mit Beschwerden bei leichterer Belastung, NYHA-Stadium III) und Nebendiagnose die Kardiomyopathie (z. B. I42.9 Kardiomyopathie, nicht näher bezeichnet). Ein ICD-Kode „dekompensierte Kardiomyopathie“ existiert nicht. Die Aufnahme wurde hauptsächlich durch die dekompensierte Herzinsuffizienz veranlasst. Herzinsuffizienz ist eine eigenständige Krankheit, kein Symptom. Die Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System.


Die Kardiomyopathie ist bei entsprechendem Aufwand – ob bereits bekannt oder erst während dieses Aufenthaltes diagnostiziert – als Nebendiagnose zu verschlüsseln, z. B. bei Diagnostik und/oder medikamentöser Behandlung.


Hinweis:

Nach dem BSG-Urteil vom 29.08.2023 (Az. B1 KR 25/22 R) sind bei der Festlegung der Hauptdiagnose alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen.