I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · 2 SEG-4-Empfehlungen · 6 weitere Quellen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Globale Herzinsuffizienz

Rechtsherzinsuffizienz infolge Linksherzinsuffizienz

Rechtsherzinsuffizienz o.n.A.

Kodierhinweis:

Soll das Stadium der Linksherzinsuffizienz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus I50.1 zu benutzen.

Regeln außerhalb des Katalogs11

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über I50.-

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.− Herzinsuffizienz oder I51.− Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit) gefolgt von I11.− Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

gilt über I50.-

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.–) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.–) vorliegt, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.– Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.

Gilt der Grundsatz „Ätiologie vor Manifestation“ generell oder nur im Kreuz-Stern-System? Beispiel: Aufnahme wegen Dyspnoe bei dekompensierter Rechtsherz-insuffizienz auf dem Boden eines Cor pulmonale bei pulmonaler Hypertonie in Folge einer Lungenbeteiligung bei bekannter Sklerodermie. Was ist die Hauptdiagnose?

Verschlüsselung einer Stauungspneumonie in Verbindung mit Herzinsuffizienz

▸ noch 6 Regeln
BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Prüfverfahren nach § 275 Abs 1c SGB 5 – Korrektur der Hauptdiagnose – teleologische Reduktion der Regelung über Datensatzkorrekturen nach de …16.07.2025

Die Regelung über Datensatzkorrekturen nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2016 (juris: PrüfvVbg) ist im Fall der Korrektur der Hauptdiagnose teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass im gerichtlichen Verfahren sich der Vergütungsanspruch unter voller materieller Prüfung nach der sich danach ergebenden Hauptdiagnose bestimmt, der Anspruch des Krankenhauses aber auf den Rechnungsbetrag beschränkt ist, der sich aus der ursprünglich erfolgten Kodierung oder in zulässiger Weise erfolgten Nachkodierung ergibt.

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BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: 16.07.2025
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BSGBSG, Urteil vom 12.12.2023: kurze Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung – Auslegung im Einklang mit höherrangigem Recht – keine Verurteilung der K …12.12.2023

1. Liegt eine Voraussetzung eines Diagnosekodes des systematischen Verzeichnisses des ICD-10-GM eindeutig nicht vor, kann dieser selbst dann nicht kodiert werden, wenn sowohl das alphabetische Verzeichnis als auch das Exklusivum eines anderen Kodes für eine bestimmte Erkrankung hierauf verweisen. 2. Eine landesvertragliche Regelung zur Vereinbarung kurzer Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung kann im Einklang mit höherrangigem Recht so ausgelegt werden, dass die Krankenkasse hieraus nicht zur Zahlung der Vergütung zu verurteilen ist, wenn sie im Verlauf eines gerichtliche …

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BSGBSG, Urteil vom 18.05.2021: Auslegung der 2014 geschlossenen Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) gemäß der allgemeinen für Gesetze geltenden Auslegungsmethoden …18.05.2021

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Auslegung der 2014 geschlossenen Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) gemäß der allgemeinen für Gesetze geltenden Auslegungsmethoden - PrüfvVbg als materielle Präklusionsregelung - Unzulässigkeit einer Änderung eines zu Abrechnungszwecken übermittelten Datensatzes nach Ablauf der in der PrüfvVbg geregelten Änderungsfrist

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BSGBSG, Urteil vom 23.06.2015: Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse – keine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung für unter 60-jährige P …23.06.2015
gilt über I50.0-

Eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung ist nur für Patienten ab Vollendung des 60. Lebensjahrs vorgesehen.

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BSGBSG, Urteil vom 14.10.2014: unzutreffende Kodierung einer Neben- als Hauptdiagnose – freiwillige vorprozessuale Übergabe von Behandlungsunterlagen an MDK durch Krankenh …14.10.2014

1. Kodiert ein Krankenhaus zu Unrecht eine Nebendiagnose als Hauptdiagnose, obliegt es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Behandlungsunterlagen, die das Krankenhaus dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorprozessual freiwillig übergibt, unterliegen auch dann keinem Beweisverwertungsverbot, wenn die Prüfanzeige dem Krankenhaus erst nach Ablauf der sechswöchigen Anzeigefrist zugeht.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis33

Bernheim-Syndrom
Primärschlüssel
Biventrikuläre Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Dekompensierte globale Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Dekompensierte kardiale Stauungsinsuffizienz
Primärschlüssel
Dekompensierte Rechtsherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Globale Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Globales Herzversagen
Primärschlüssel
Herzinsuffizienz mit Globaldekompensation
Primärschlüssel
Herzinsuffizienz mit peripherem Ödem
Primärschlüssel
Herzstauung
Primärschlüssel
Herzwassersucht
Primärschlüssel
Herzödem
Primärschlüssel
Kardiale Anasarka
Primärschlüssel
Kardiale Globalinsuffizienz
Primärschlüssel
Kardiale Stase
Primärschlüssel
Kardiale Stauung
Primärschlüssel
▸ noch 17 Einträge
Kardiale Stauungsinsuffizienz
Primärschlüssel
Kardialer Aszites
Primärschlüssel
Kardialer Hydrops
Primärschlüssel
Kardiales peripheres Ödem
Primärschlüssel
Kardiovaskuläres Ödem bei Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Kongestive Herzkrankheit
Primärschlüssel
Kongestive Rechtsherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Kongestives Herzversagen
Primärschlüssel
Myokardiales Versagen mit Stauungserscheinungen
Primärschlüssel
Myokardschwäche mit peripherem Ödem
Primärschlüssel
Rechtsherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Rechtsherzversagen
Primärschlüssel
Rechtsherzversagen als Folge einer Linksherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz nach Linksherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Stauungsherzversagen
Primärschlüssel
Stauungsinsuffizienz
Primärschlüssel
Stauungsinsuffizienz des Herzens
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte