I49.0 Kammerflattern und Kammerflimmern

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 weitere Quelle · zuletzt 16.07.2025 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: 16.07.2025
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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Herzflimmern
Primärschlüssel
Herzkammerflimmern
Primärschlüssel
Kammerflattern
Primärschlüssel
Kammerflimmern
Primärschlüssel
Ventrikelflimmern
Primärschlüssel
Ventrikuläre Fibrillation
Primärschlüssel
Ventrikuläre Tachyarrhythmie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Kammerflattern und Kammerflimmern

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte