I45.1 Sonstiger und nicht näher bezeichneter Rechtsschenkelblock

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Rechtsschenkelblock o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis5

Inkompletter Rechtsschenkelblock
Primärschlüssel
Kompletter Rechtsschenkelblock
Primärschlüssel
Rechtsschenkelblock
Primärschlüssel
RSB [Rechtsschenkelblock]
Primärschlüssel
Wilson-Block
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Sonstiger und nicht näher bezeichneter Rechtsschenkelblock

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte