I42.0 Dilatative Kardiomyopathie

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Kongestive Kardiomyopathie

Regeln außerhalb des Katalogs2

Aufnahme des Versicherten zur Linksherzkatheteruntersuchung im Rahmen des Transplantationsprotokolls bei Z. n. Herztransplantation wegen schwerer therapieresistenter kongestiver Kardiomyopathie. Hierbei Ausschluss einer Transplantatvaskulopathie.

Die Aufnahme erfolgte wegen eines akuten Nierenversagens nach Kontrastmittelgabe im Rahmen einer Computertomographie des Thorax. Vorbekannt ist eine Herzinsuffizienz NYHA III bei bekannter dilatativer Kardiomyopathie (DCM). Diesbezüglich erfolgte die Fortsetzung der medikamentösen konservativen Therapie.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

DCM [Dilatative Kardiomyopathie]
Primärschlüssel
Dilatative Kardiomyopathie
Primärschlüssel
Dilatative Myokardiopathie
Primärschlüssel
Familiäre dilatative Kardiomyopathie
Primärschlüssel
Kongestive Kardiomyopathie
Primärschlüssel
Kongestive Myokardiopathie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Dilatative Kardiomyopathie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte