I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit: Mit stenosierten Stents

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAKoronare Herzkrankheit / andere chronisch-ischämische Erkrankungen des Herzens — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 2 SEG-4-Empfehlungen · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs3

gilt über I25.-FoKA: Konsens

Was ist die Hauptdiagnose im zweiten Krankenhaus bei Verlegung nach ACVB-Operation (koronarer Bypass)?

gilt über I25.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache. Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents
Primärschlüssel
Atherosklerotische Herzkrankheit mit In-Stent-Stenose
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Atherosklerotische Herzkrankheit: Mit stenosierten Stents

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte