I22.- Rezidivierender Myokardinfarkt

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Hinweis:

Benutze diese Kategorie zur Morbiditätskodierung für Myokardinfarkte jeglicher Lokalisation mit Eintritt innerhalb von vier Wochen (28 Tagen) oder weniger nach Eintritt des vorausgegangenen Infarktes.

Inklusive:

Reinfarkt

Rezidivinfarkt

Exklusive:

Als chronisch bezeichnet oder mit Angabe einer Dauer von mehr als vier Wochen (mehr als 28 Tagen) nach Eintritt des Infarktes I25.8

Regeln außerhalb des Katalogs1

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

I22.0 der Vorderwand15 – 124⚖ 1
I22.1 der Hinterwand15 – 124⚖ 1
I22.8 an sonstigen Lokalisationen15 – 124⚖ 1
I22.9 an nicht näher bezeichneter Lokalisation15 – 124⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Rezidivierender Myokardinfarkt

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte