H95.0 Rezidivierendes Cholesteatom in der Mastoidhöhle nach Mastoidektomie

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASonstige näher bezeichnete Komplikationen nach med. Maßnahmen / Komplikationen nach Impfung — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über H95.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über H95.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Rezidivierendes Cholesteatom der Mastoidhöhle nach Mastoidektomie
Primärschlüssel
Granulom nach Mastoidektomie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Rezidivierendes Cholesteatom in der Mastoidhöhle nach Mastoidektomie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte