H91.- Sonstiger Hörverlust

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Abnorme Hörempfindung H93.2

Hörverlust, verschlüsselt unter H90.-

Lärmschwerhörigkeit H83.3

Psychogene Schwerhörigkeit oder Taubheit F44.6

Transitorische ischämische Schwerhörigkeit oder Taubheit H93.0

Zeruminalpfropf H61.2

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

H91.0 Ototoxischer Hörverlust⚖ 1
H91.1 Presbyakusis⚖ 2
H91.2 Idiopathischer Hörsturz⚖ 1
H91.3 Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert⚖ 1
H91.8 Sonstiger näher bezeichneter Hörverlust⚖ 1
H91.9 Hörverlust, nicht näher bezeichnet⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Sonstiger Hörverlust

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte