H90.8 Kombinierter Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über H90.-

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Kombinierte Innenohr- und Mittelohrschwerhörigkeit
Primärschlüssel
Kombinierte Schwerhörigkeit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
Primärschlüssel
Kombinierte Taubheit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
Primärschlüssel
Nance-Schwerhörigkeit
Primärschlüssel
Schallleitungsschwerhörigkeit mit Innenohrschwerhörigkeit
Primärschlüssel
X-chromosomale gemischte Schallleitungsschwerhörigkeit und neurosensorischer Hörverlust
Primärschlüssel
X-chromosomale gemischte Schwerhörigkeit mit Perilymphfistel
Primärschlüssel
X-chromosomale Schwerhörigkeit Typ 2
Primärschlüssel
X-chromosomales Stapes-Gusher-Syndrom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Kombinierter Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte