H60.4 Cholesteatom im äußeren Ohr

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Keratitis obturans des äußeren Ohres (Gehörgang)

Alphabetisches Verzeichnis7

Cholesteatom des äußeren Ohres
Primärschlüssel
Gehörgangscholesteatom
Primärschlüssel
Gehörgangsgranulation
Primärschlüssel
Granulom des äußeren Ohres
Primärschlüssel
Keratitis obturans des Gehörganges
Primärschlüssel
Keratosis obturans des äußeren Ohres
Primärschlüssel
Pseudocholesteatom des äußeren Ohres
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Cholesteatom im äußeren Ohr

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte