H54.- Blindheit und Sehbeeinträchtigung

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Hinweis:

Stufen der Sehbeeinträchtigung siehe Tabelle am Ende der Gruppe (H53-H54)

Exklusive:

Amaurosis fugax G45.3-

Regeln außerhalb des Katalogs1

Typen des Diabetes mellitus

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

H54.0 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, binokular⚖ 1
H54.1 Schwere Sehbeeinträchtigung, binokular⚖ 1
H54.2 Mittelschwere Sehbeeinträchtigung, binokular⚖ 1
H54.3 Leichte Sehbeeinträchtigung, binokular⚖ 1
H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular⚖ 1
H54.5 Schwere Sehbeeinträchtigung, monokular⚖ 1
H54.6 Mittelschwere Sehbeeinträchtigung, monokular⚖ 1
H54.9 Nicht näher bezeichnete Sehbeeinträchtigung (binokular)⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Blindheit und Sehbeeinträchtigung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte