H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAKatarakt / andere n.n.bez. Netzhauterkrankungen und -verletzungen / Sehverlust / Retinablutung — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Text:

Stufen 3, 4 und 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0, 1, 2 oder 9 des anderen Auges

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über H54.-

Typen des Diabetes mellitus

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Blindheit eines Auges
Primärschlüssel
Einseitige Amaurose
Primärschlüssel
Einseitige Amaurose bei normalem Visus des anderen Auges
Primärschlüssel
Einseitiger Visusverlust <0,05 bei normalem Visus des anderen Auges
Primärschlüssel
Hochgradige monokulare Sehbehinderung
Primärschlüssel
Monokulare Blindheit
Primärschlüssel
Stufe 3 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0, 1, 2 oder 9 des anderen Auges
Primärschlüssel
Stufe 4 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0, 1, 2 oder 9 des anderen Auges
Primärschlüssel
Stufe 5 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0, 1, 2 oder 9 des anderen Auges
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte