H40.6 Glaukom (sekundär) nach Arzneimittelverabreichung

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Kodierhinweis:

Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Alphabetisches Verzeichnis10

Glaukom durch Arzneimittelverabreichung
Primärschlüssel
Kortikosteroidglaukom
Primärschlüssel
Kortikosteroidinduziertes Glaukom
Primärschlüssel
Kortisonglaukom
Primärschlüssel
Medikamentöses Sekundärglaukom
Primärschlüssel
Postoperatives Sekundärglaukom durch intraokular verbliebene Substanzen
Primärschlüssel
Sekundärglaukom bei lokaler Mydriatikatherapie
Primärschlüssel
Sekundärglaukom bei lokaler Steroidtherapie
Primärschlüssel
Sekundärglaukom bei systemischer Mydriatikatherapie
Primärschlüssel
Sekundärglaukom bei systemischer Steroidtherapie
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Glaukom (sekundär) nach Arzneimittelverabreichung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte